Allgemeine Geschäftsbedingungen für gastronomische Leistungen
Stand: 01.01.2022
Wir hoffen natürlich, dass wir Sie zu Ihrem gebuchten Termin begrüßen dürfen.
Sollten Sie jedoch gezwungen sein, Ihre Veranstaltung bzw. Reservierung abzusagen,
teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit.
Reservierungen sind eine ernste Sache!
Es kommt immer wieder vor, dass Reservierungen nicht wahrgenommen werden.
Das verursacht hohe Kosten. Ein freibleibender Tisch kann uns leicht einige hundert Euro kosten.
Deshalb behalten wir uns vor, bei einer Reservierung zu denen die Gäste nicht erscheinen,
ohne vorher die Reservierung storniert zu haben (sogenannte No-Shows), 20,-- pro Person in Rechnung zu stellen, falls wir Ihren reservierten Tisch nicht anderweitig vergeben können.
Grundsätzlich werden wir uns bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns die endgültige Anzahl Ihrer Gäste einen Tag vorher mitteilen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei einer Änderung der Gästezahl
eine Tisch- oder Raumänderung vorbehalten.
Ab 20 Personen möchten wir Sie bitten mit uns ein Menü zu vereinbaren.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in Euro (EUR/€).
Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern,
behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
Sehr gerne öffnen wir für Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Hierzu reichen das mit Ihnen zuvor besprochene Menü bzw. eine verkleinerte Karte.
Kuchen, Torten & selbstgebackenes Gebäck nehmen wir in unserer Räumlichkeit nicht an.
Im Falle einer höheren Gewalt oder sonstiger vom Gastronomiebetrieb nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflußsphäre des Gastronomiebetriebes,
behält sich der Gastronomiebetrieb das Recht vor, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten,
ohne daß dem Kunden ein Anspruch zusteht.
Für Beschädigungen oder Verluste, die während einer Veranstaltung eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang seiner Haftpflicht bzw. Betriebshaftpflicht gegenüber dem Gastronomiebetrieb,
sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Gastronomiebetriebes liegt oder
durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet,
was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Bedienungspersonal dazu angehalten,
die Zahlung bar oder unbar mittels Kredit- oder EC-Karte entgegenzunehmen.
Rechnungen sind vierzehn Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
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